Zunächst stellen Sie eine Online-Anfrage mit Ihrem Wunschtermin und einem Alternativdatum, diese wird innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Bei der Anmeldung liegen Ihnen alle wichtigen Informationen bezüglich des Ablaufs vor. Nach Abschluss der Bearbeitung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags abgerechnet (PayPal, Kreditkarte oder Sofort- Überweisung). Der Restbetrag wird dann vor Ort am Tag der Veranstaltung gezahlt. (Bar, EC-Karte)
Archive: FAQs
Was passiert, wenn sich die Teilnehmeranzahl verändert?
Da die Restzahlung erst am Tag der Veranstaltung zu zahlen ist, wird der Restbetrag an die Springeranzahl angepasst und neu kalkuliert.
Was ist mit Schüler/innen, die nicht teilnehmen können?
Schüler/innen oder Begleitpersonen, die nicht aktiv am Springen teilnehmen, zahlen keinen Eintritt. Sie können in unserem Bistro Platz nehmen und eine Vielzahl an Getränken und Speisen kaufen.
(Der Aufenthalt in der Halle ist mit unseren Schuhüberziehern ebenfalls möglich.)
Können Schulausflüge auch außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden?
Ab 25 Personen können Schulausflüge auch abweichend von den regulären Öffnungszeiten stattfinden. Folgende Zeitspannen vor der Öffnung werden von uns angeboten: Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr.
Können wir auch in den Ferien mit einer Schulklasse kommen?
Bei ausreichender Kapazität können Schulausflüge auch während der Ferien angeboten werden.
Dürfen wir eigene Getränke und Speisen verzehren?
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in unserem Bistro-, Sprung- und Kletterbereich nicht gestattet. Springer dürfen nur Wasser in Plastik- oder Aluminiumflaschen auf die Sprungfläche nehmen. Getränke, die klebrige Flecken hinterlassen können, sind nicht erlaubt.
Wie lange dauert ein Schulausflug?
Ankunft: 30 min. vor der gebuchten Sprungzeit
90, 120 oder 180 min. Jumpen
Aufenthalt: 2 Std. – 3 Std.
Dauer je nach Lust und Laune variierbar durch Aufenthalt in unserem Bistro.
Ist der gesamte Park bei einem Schulausflug nutzbar?
Ja, während deiner Sprungzeit sind alle Bereiche im Park verfügbar.
Müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben?
Nein, dies ist bei uns nicht erforderlich. Die Erziehungsberechtigten sollten jedoch darüber informiert sein, dass Ihre minderjährigen Kinder unseren Park besuchen.
Können Lehr- oder Begleitpersonen mitspringen?
Lehr- und Begleitpersonen sind herzlich dazu eingeladen, mit den Schülern zu springen.
2 Lehr- oder Begleitperson dürfen je Schulausflug kostenfrei mit springen. Für jede weitere Lehr- oder Begleitperson gilt der normale Gruppenpreis zzgl. Sprungsocken.