In unserem Bistro finden Sie eine vielfältige Auswahl an Getränken, darunter Kaffeespezialitäten, verschiedene Teesorten und Slush. Ergänzt wird das Angebot durch jeweils sechs Sorten Pizza und Flammkuchen, sowie eine Auswahl an Snacks.
Selbstmitgebrachte Getränke und Speisen sind in unserem Bistro nicht gestattet.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in unserem Bistro-, Sprung- und Kletterbereich nicht gestattet. Springer dürfen nur Wasser in Plastik- oder Aluminiumflaschen auf die Sprungfläche nehmen. Getränke, die klebrige Flecken hinterlassen können, sind nicht erlaubt.
Ja, Sprungsocken sind für einen sicheren Halt und bessere Kontrollfähigkeit verpflichtend.
Nein, Anti-Rutschsocken von zu Hause erfüllen nicht die Sicherheitsvoraussetzungen und dürfen somit nicht verwendet werden.
Nein, Sprungsocken anderer Trampolinpars sind gestattet, sofern diese die gleichen technischen Standards erfüllen.
Haushaltsübliche Antirutsch-Socken oder spezielle Trampolin-Turnschuhe sind jedoch nicht zugelassen.
Ja, dies ist gestattet. Die Socken müssen jedoch vor der Bezahlung an der Kasse vorgezeigt werden.
Turn- oder Sportschuhe sind ausschließlich im Ninja-Bereich erlaubt.
Deine Kleidung sollte sportlich und bequem sein. Schmuck, Nieten, Pullover mit Kapuze und Gürtel müssen abgelegt werden. Nicht abnehmbare Schmuckstücke müssen vor dem Springen abgeklebt werden. (z.B. mit Tape im Einweisungsbereich)
Das Tragen von Kopfbedeckungen ist grundsätzlich verboten.
Diese können verrutschen und somit die Sicht nehmen und die Sicherheit stark gefährden.
Wir gestatten Kopftücher nur aus religiösen Gründen, sofern diese NICHT mit Nadeln oder anderen spitzen Materialien fixiert sind.
Ja, es gibt Schließfächer, diese sind kostenlos und werden durch einen Zahlencode Ihrer Wahl verschlossen.
Nein, Duschen haben wir nicht, es befinden sich lediglich Umkleiden und Toiletten in unserem Park.
Das Maximalgewicht für alle Aktionsbereiche liegt bei 120 kg.
Bei den klassischen Parcours und der Kletterwand gibt es eine Mindestgröße von 1,20m.
Das Mindestalter liegt bei 6 Jahren. Kinder zwischen 4 und 6 Jahren können nach telefonischer Absprache während den regulären Öffnungszeiten nur in Begleitung zahlender Erwachsener springen.
Die Begleitperson muss dabei kontinuierlich und aktiv begleiten und sichern. Es ist nicht ausreichend nur zu beobachten!
Nach oben hin sind keine Altersgrenzen gesetzt.