Zunächst stellen Sie eine Online-Anfrage für Ihren Wunschtermin und ein Alternativdatum, diese wird innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Bei der Anmeldung liegen Ihnen alle wichtigen Informationen bezüglich des Ablaufs vor. Nach Abschluss der Bearbeitung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags abgerechnet (PayPal, Kreditkarte oder Sofort- Überweisung). Der Restbetrag wird dann vor Ort am Tag der Veranstaltung gezahlt (Bar, EC-Karte) (, somit kann eine nachträgliche Rechnung nicht ausgestellt werden.)
Archive: FAQs
Können Lehr-/ oder Begleitpersonen mitspringen?
Gerne können Lehr-/ oder Begleitpersonen am Springen teilnehmen, dabei gilt für max. 2 Lehrpersonen freier Eintritt (für jeden Weiteren gilt der normale Gruppenpreis). Unsere Sprungsocken müssen allerdings für einen sicheren Jump für jeweils 3,00€ erworben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Aussichtspflicht der Lehrer auch ohne aktive Teilnahme während der Veranstaltung bestehen bleibt.
Was passiert, wenn sich die Teilnehmeranzahl verändert?
Da die Restzahlung erst am Tag der Veranstaltung abläuft, wird der Restbetrag an die Springeranzahl angepasst und neu kalkuliert.
Was ist mit SchülerInnen, die nicht teilnehmen können?
SchülerInnen oder Begleitpersonen, die nicht aktiv am Springen teilnehmen zahlen keinen Eintritt. Sie können in unserem Gastronomiebereich Platz nehmen und eine Vielzahl an Getränken und Speisen erwerben. (Das Aufhalten in der Halle mit unseren Schuhüberziehern ist ebenfalls möglich.)
Können Gruppenausflüge auch außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden?
Ab 25 Personen können Gruppenausflüge auch abweichend von den regulären Öffnungszeiten stattfinden. Folgende Zeitspannen werden von uns angeboten: Montag ab 8:30 Uhr; Dienstag bis Freitag von 9:00 bis 21:00 Uhr.
Können wir auch in den Ferien mit einer Schulklasse kommen?
Wenn genug Kapazität geboten ist, können Schulausflüge auch während den Ferien stattfinden.
Sind Sprungsocken Pflicht? Können Rutschsocken von zu Hause verwendet werden?
Ja, Sprungsocken sind für einen sicheren Halt und bessere Kontrollfähigkeit verpflichtend. Rutschsocken von zu Hause erfüllen die Sicherheitsvoraussetzungen nicht und dürfen somit nicht verwendet werden
Können Sprungsocken aus anderen Jumphäusern verwendet werden?
Ja, dies ist gestattet. Die Socken müssen jedoch vor der Bezahlung an der Kasse vorgezeigt werden.
Kann man auch mit Turnschuhen springen?
Nein, Turn- oder Sportschuhe dürfen ausschließlich nur im Ninja-Bereich verwendet werden.
Gibt es Größen-, Gewichts- und Altersvorgaben?
Das Maximalgewicht für alle Aktionsbereiche liegt bei 120 kg.
Bei den klassischen Parcours, der Kletterwand und dem Drehbalken (Meltdown) gibt es eine Mindestgröße von 1,20m.
Das Mindestalter liegt bei 6 Jahren. Kinder zwischen 4 und 6 Jahren können nur in Begleitung zahlender Erwachsener springen. Die Begleitperson muss dabei kontinuierlich und aktiv begleiten und sichern. Es ist nicht ausreichend nur zu beobachten!
Nach oben hin sind keine Altersgrenzen gesetzt